ALLGEMEINE

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Augusta Innenausbau GmbH – Stand: Oktober 2025
Adresse Finkenweg 9, 86368 Gersthofen
Register / Vertretung HRB 36160 – Amtsgericht Augsburg; Geschäftsführer: Manuel Petruzelli
Kontakt Telefon: 0152 27852056 · info@augusta-innenausbau.de

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bau-, Ausbau- und

Handwerksleistungen der Augusta Innenausbau GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“

oder „AN“) gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“

oder „AG“).

(2) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie

schriftlich bestätigt werden.

(3) Es gelten ausschließlich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über

Werkverträge (§§ 631 ff. BGB)

§ 2 Vertragsgrundlagen

(1) Grundlage des Vertrages ist der Bauvertrag gemäß BGB, einschließlich der im

Vertrag genannten Anlagen, Leistungsbeschreibungen, Angebote und Pläne.

(2) Diese AGB sind Bestandteil jedes Bauvertrages und gelten für alle Nebenleistungen,

Änderungen und Nachträge.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsausführung

(1) Der AN führt die im Vertrag vereinbarten Bauleistungen fachgerecht und gemäß den

allgemein anerkannten Regeln der Technik aus.

(2) Der AG hat dem AN die für die Leistungsausführung notwendigen Unterlagen und

Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und den Zugang zur Baustelle zu

ermöglichen.

(3) Der AN ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und geeignete Nachunternehmer zu

beauftragen.

§ 4 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Bauvertrag vereinbarten Einheitspreisen,

Pauschalen oder Stundenverrechnungssätzen.

(2) Das Aufmaß zur Ermittlung der abzurechnenden Leistungen erfolgt nach den

anerkannten technischen Regeln der ATV-DIN-Vorschriften (VOB/C) je nach Gewerk und

Abrechnungsart. Dabei gilt im Überblick:

  • Bei Raummaßen (z. B. Betonarbeiten nach DIN 18331): Aussparungen, Hohlkörper

und Einbauteile werden bis 0,5 m³ Einzelgröße übermessen, darüber hinaus

abgezogen.

  • Bei Flächenmaßen (z. B. Mauer-, Putz-, Trockenbau-, Maler-, Tischler- oder

Bodenarbeiten): Öffnungen und Nischen werden bis 2,5 m² (bei Ausbaugewerken z. B.

Fliesen, Estrich, Bodenbeläge bis 0,1 m²) übermessen, darüber hinaus abgezogen.

  • Bei Längenmaßen (z. B. Fugen, Profile, Leisten): Unterbrechungen werden bis 1 m

Einzellänge übermessen, darüber hinaus abgezogen.

  • Bei vielen Gewerken werden Flächen unregelmäßiger Form nach dem kleinsten

umschriebenen Rechteck bestimmt. Diese Regeln dienen der einheitlichen,

sachgerechten Abrechnung aller Gewerke gemäß VOB/C und werden auf alle

Leistungen sinngemäß angewandt.

(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese

anfällt.

(4) Abschlagszahlungen sind gemäß § 632a BGB nach Baufortschritt fällig. Rechnungen

sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

(5) Bei verspäteter Zahlung ist der AN berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu

berechnen.

(6) Skonto oder Rabatt werden nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(7) Der AN verpflichtet sich, dem AG spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ablauf

der jeweiligen Arbeitswoche die entsprechenden Stunden- und Aufwendungsnachweise

zur Verfügung zu stellen. Diese Nachweise können dem AG per E-Mail, WhatsApp, auf

sonstigem elektronischem Wege, persönlich in physischer Form oder per Post übermittelt

werden. Sofern der AG innerhalb von zehn Kalendertagen nach Erhalt keine

Einwendungen erhebt, gelten die übermittelten Nachweise als beanstandungslos

anerkannt.

§ 5 Nachträge und Leistungsänderungen

(1) Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen können auch mündlich vom AG

beauftragt werden. In diesem Fall informiert der AN den AG nachträglich in Textform (§

126b BGB) über die voraussichtlichen Kosten der Zusatzleistung. Generell werden

Nachtrags- und Zusatzleistungen nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

(2) Soweit der AG einseitig Änderungen anordnet (§ 650b BGB), gilt die gesetzliche

Regelung. Der AN erstellt auf Wunsch ein Angebot über die Mehr- oder

Mindervergütung.

(3) Nachträge werden nach tatsächlich erforderlichem Aufwand zuzüglich angemessener

Zuschläge für Allgemeinkosten, Wagnis und Gewinn abgerechnet.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

oder Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

(2) Die Widerrufsbelehrung und das Musterformular sind Bestandteil dieser AGB und

dem Vertrag beigefügt (siehe Anhang „Widerrufsbelehrung“).

(3) Verlangt der AG ausdrücklich, dass mit der Ausführung der Arbeiten vor Ablauf der

Widerrufsfrist begonnen werden soll, so verliert er sein Widerrufsrecht, wenn die

Leistungen vollständig erbracht wurden (§ 356 Abs. 4 BGB).

(4) Widerruft der AG den Vertrag vor vollständiger Leistungserbringung, schuldet er

Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung (§ 357d Abs. 2 BGB).

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung hat der AG das Werk abzunehmen (§ 640 BGB). Wegen

unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

(2) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der AN eine angemessene Frist zur Abnahme

gesetzt hat und der AG diese Frist verstreichen lässt, ohne die Abnahme zu verweigern.

(3) Über die Abnahme wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt (vgl.

Bauabnahmeprotokoll gemäß BGB).

§ 8 Mängelrechte / Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach §§ 634 ff. BGB.

(2) Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a

Abs. 1 Nr. 2 BGB).

(3) Der AG hat dem AN Mängel unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur

Nacherfüllung zu geben.

(4) Stellt sich heraus, dass ein Mangelbeseitigungsverlangen unbegründet war, kann der

AN die ihm entstandenen Aufwendungen nach ortsüblichen Sätzen berechnen.

(5) Eigenmächtige Nachbesserungen ohne Zustimmung des AN führen zum Ausschluss

der Gewährleistung.

§ 9 Haftung

(1) Der AN haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der AN nur bei Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen,

vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist

ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper

oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 10 Termine und Ausführungsfristen

(1) Die im Vertrag genannten Termine und Fristen gelten als voraussichtliche Zeitpunkte.

(2) Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Witterung, Lieferschwierigkeiten oder

fehlender Mitwirkung des AG verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

(3) Über absehbare Verzögerungen wird der AG unverzüglich informiert.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung bleibt das eingebaute Material Eigentum

des AN, soweit dies rechtlich zulässig ist.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der

gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Eine Weitergabe an Dritte findet nur statt,

soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

§ 13 Streitbeilegung

Der AN weist darauf hin, dass er nicht verpflichtet und nicht bereit ist, an einem

Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36

VSBG).

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Ort des Bauvorhabens. Gerichtsstand ist Augsburg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

  • Anhang Widerrufsbelehrung

Beinhaltet das Widerrufsrecht, Folgen des Widerrufs, Musterformular sowie

Zustimmungserklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn.